Alles bereit für den Besuch?
So entsteht ein separater Gästebereich
Wir sind viel mobiler als früher. Für Ausbildung oder Studium verlassen wir unseren Heimatort, wechseln häufiger den Arbeitgeber, ziehen in eine andere Stadt oder gehen für einige Zeit ins Ausland. Wäre es nicht schön, wenn alte und neue Kontakte aus aller Welt regelmäßig zu Besuch kommen könnten? Schaffen Sie Platz für gern gesehene Gäste.
Werden Sie gastfreundlich
Ist die Anreise zu lang für einen Tagesbesuch, benötigen die Besucher einen Schlaf- und Rückzugsort. Gerade wenn mehrere Personen mit Kindern anreisen, sorgt die heimische Wohnzimmercouch als Nachtquartier eher dafür, dass man der Abreise der doch eigentlich gern gesehenen Gäste mehr und mehr entgegenfiebert.
Ein Gästebereich – vielleicht sogar mit eigenem Bad und separatem Zugang – kann die Stimmung enorm entspannen. Besonders wenn man selbst zur Arbeit muss, können Freunde beim morgendlichen Aufbruch ungestört weiterschlafen. Auch die erwachsenen Kinder und vor allem die Schwiegerkinder wissen den Komfort eines privaten Wohnbereichs zu schätzen, weil er ein unkomplizierteres Miteinander und mehr Privatsphäre ermöglicht.
Jederzeit variabel nutzbar
Egal ob Dachgeschoss, ein Anbau oder ein Mini-Ferienhaus im eigenen Garten: In besucherlosen Zeiten kann im neu gestalteten Gästebereich ungestört gearbeitet oder den Hobbys nachgegangen werden.
Variante 1: Gästezimmer/Gästebereich im Dachgeschoss
Der Umbau vorhandener Räume (z. B. der ehemaligen Kinderzimmer) zu komfortablen Gästezimmern bietet sich an. Auch Kinder und Enkel haben dann eine attraktive Unterkunft bei ihren Besuchen im Elternhaus. Kleinkinder finden die nötige Ruhe zum Schlafen, größere haben einen eigenen Rückzugsort zum Spielen und Lesen. Optimal sind ein Gäste-Bad und ein abgetrennter Treppenaufgang. Kommen die Gäste beispielsweise spät von einer Veranstaltung, müssen sie nicht auf Zehenspitzen ins Bett schleichen.
Variante 2: Arbeiten und Gäste
Ein gut durchdachter Anbau kann nicht nur Gäste beherbergen. Da die Anforderungen für Gästebereich und Arbeiten ähnlich sind, ist auch ein Büro denkbar. Und mit separatem Zugang entsteht eine Einlieger-Wohnung für Pflegepersonal oder auch die Eltern, wenn diese sich zum Beispiel später räumlich verkleinern wollen.
Variante 3: Ferienhaus im Garten
Großer Komfort auf kleinem Raum. Auf 40 bis maximal 50 m2 können sich Ihre Gäste dank ausgeklügelter Systeme zur Strom-, Wärme- und Abwasserentsorgung uneingeschränkt wohlfühlen. Dabei befinden sich alle Funktionen für das Wohnen auf Zeit unter einem Dach: Die „schlanke“ Holzbauweise erzeugt viel Nutzfläche, der gute Dämmstandard sorgt für einen niedrigen Energiebedarf. Ihr Ferienhaus kann sogar relativ autark konzipiert werden: mit Photovoltaik-Anlage, Solarthermie, Wassertank und Humustoilette. Telefon- und Internet-Anschluss können dann über das Mobilfunknetz zur Verfügung gestellt werden.
Ein Wohnkubus schafft Flexibilität
Die Holzrahmenbauweise ist ideal für Anbauten oder kleine autarke Wohneinheiten im Garten. Die kleinen Modulhäuschen werden vom Holzbauexperten in der Halle vorgefertigt, voll ausgedämmt sowie die Anschlüsse und Elektrik vorbereitet. Vor Ort werden die Mini-Häuser dann nur noch auf Punkt- oder Streifenfundamente aufgesetzt. So entsteht passgenauer Wohnraum für verschiedenste Nutzungen.
Variante 4: Gartenhaus
Besitzen Sie ein großes Grundstück, so bietet sich im Sommer ein Gartenhaus zur Unterbringung Ihrer Besucher an. Gastgeber und Gäste sind weitgehend unabhängig. Wie beim Campen kann ein Bad im Wohnhaus mitbenutzt werden; ideal ist ein Zugang direkt vom Garten, z. B. durch den Hauswirtschaftsraum. So benötigt das Gartenhaus weder Wasser- noch Abwasseranschluss. Ihr Gartenhaus kann natürlich noch weitere Funktionen übernehmen, beispielsweise als Partyraum oder zur Überwinterung von Kübelpflanzen.
Wie baue ich ein Garten-/Gästehaus?
Baurecht und Dämmstandard
Reine Gartenhäuser ohne Aufenthaltsräume sind meist genehmigungsfrei, es gelten aber Größenbegrenzungen. Dient das Gebäude allerdings als langfristiger Aufenthaltsraum, ist es grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das neue Gästehaus muss übrigens keine Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, wenn es weniger als vier Monate im Jahr genutzt wird oder die jährliche Nutzungsdauer begrenzt ist und der zu erwartende Energieverbrauch weniger als 25 % des Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.
Ein solides Fundament ist sinnvoll
Ein Gartenhaus muss so konstruiert und verankert sein, dass die einwirkenden Kräfte sicher in den Baugrund abgeleitet werden. Selbst wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, muss die Konstruktion den baurechtlichen Anforderungen entsprechen.
Wird ein Gartenhaus zur Unterbringung von Gästen genutzt, dann bringt das Errichten eines frostsicheren Betonfundamentes die größte Formstabilität. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:
- Fundamentplatte – Die klassische Betonplatte auf Kiesschicht kann durch eine nachträgliche Pflasterung ein ganz eigenes Aussehen erhalten.
- Streifenfundament – Bei geringer Belastung kann das Streifenfundament ohne Bewehrung ausgeführt werden. Für die Bodenplatte aus Beton (mit Bewehrungsmatte) genügt ggf. eine Dicke von 10 cm.
- Punktfundament – Bei gleichmäßig tragfähigem Baugrund bedeuten Punktfundamente (min. neun Stück) einen besonders kleinen Eingriff in den Gartenbereich.
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