Balkone erweitern Ihren Wohnraum

Ein Hochsitz im Grünen

Ein Balkon ist eine attraktive Möglichkeit, mehr Platz in den oberen Stockwerken zu gewinnen. Vor allem Einliegerwohnungen ohne Gartennutzung profitieren von einem Freisitz in luftiger Höhe, der gleichzeitig als Überdachung für die Terrasse dienen kann. Auch bei einer Fassadensanierung kann es sich lohnen, vorhandene Balkone zu modernisieren oder zu ersetzen, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Liegt der Balkon auf der Südseite des Hauses, besteht außerdem die Möglichkeit, an der Brüstung eine Mini-Solaranlage zu montieren, um Strom für den Eigenbedarf zu erzeugen.

Relativ schnell lassen sich Vorstellbalkone aus Holz realisieren. Sie tragen sich selbst, ohne die Statik des Hauses zu beeinflussen. Aber auch hier gilt wie bei anderen Anbauten oder Erweiterungen: Klären Sie mit dem zuständigen Bauamt, ob Sie eine behördliche Genehmigung benötigen. Unterstützung bei Planung, Anträgen und Bau finden Sie bei den Holzbau-Experten in Ihrer Nähe.

Bestehende Balkone ersetzen?

Balkone an Gebäuden wurden häufig mit auskragenden Betonplatten hergestellt. Fachleute sollten prüfen, ob der vorhandene Balkon heutigen Anforderungen genügt und modernisiert werden kann.

Bestehende Balkone sind erhaltenswert, wenn:

  • die Fläche auch für heutige Verhältnisse ausreichend groß ist.
  • mehrere Zugänge von innen bestehen.
  • der Bodenbelag durch einen gedämmten Boden ersetzt werden kann.
  • die Entwässerung funktionstüchtig ist.
  • das vorhandene Geländer sich an eine mögliche neue Fassade anpassen lässt.
  • die Tragfähigkeit des vorhandenen Stahlbetons überprüft wurde.
  • die auskragende Betonplatte bezüglich Wärmebrücke überprüft wurde und eine nachträgliche Dämmung möglich ist.

Kann die Wärmebrücke nicht reduziert werden, ist die Fläche zu klein oder muss zum Beispiel bei einer Fassadensanierung viel nachgearbeitet werden, ist es oft sinnvoller, die Betonplatte abzuschneiden und einen Vorstellbalkon zu errichten. Mit einer angemessenen Größe kann der Freisitz vielseitig genutzt werden und erhöht die Wohnqualität deutlich.

Dieser Balkon ist für eine sinnvolle Nutzung zu klein. Außerdem sind bei einer Fassadensanierung viele Anpassungsarbeiten wie zum Beispiel Dämmung notwendig. Hier bietet sich der Neubau eines Vorstellbalkons an.

Holzkonstruktionen im Außenbereich

Setzt man Holz der Witterung aus, müssen zwei Regeln unbedingt beachtet werden: Zum einen sollten Feuchtenester vermieden werden, zum anderen muss eine Austrocknung möglich sein.

Zur fachgemäßen Ausführung des baulichen Holzschutzes gehört:

  • Alle Hölzer müssen für die Nutzungsklasse NKL3 geeignet sein. Als Holzart wird mindestens das Kernholz von Lärche oder Douglasie eingesetzt. Noch dauerhafter ist die einheimische Holzart Eiche.
  • Wasserfugen werden vermieden, also kein Holz an Holz. Anschlüsse werden mit Luftfugen hergestellt, der Abstand der Hölzer beträgt mindestens 8 mm.
  • Stützen laufen durch, sind oben abgedeckt und haben einen ausreichenden Bodenabstand.
  • Querhölzer sind oberseitig abgedeckt und werden mit Metallverbinder mit Luftfuge angeschlossen.

Der bauliche Holzschutz spielt bei einem Vorstellbalkon eine große Rolle. Hier gilt die Fachregel 02 des Zimmererhandwerks „Balkone und Terrassen“. Bewitterte Holzkonstruktionen können sehr dauerhaft sein, wenn die Grundsätze des baulichen Holzschutzes beachtet werden: Geeignete Holzart wie Lärche, Douglasie oder Eiche (1), keine Wasserfugen (2), durchlaufende, oben abgedeckte Stützen ohne Bodenkontakt (3) und Abdeckung der Querhölzer (4).

Geschlossene Schalung

Dielenbeläge werden aus Kostengründen direkt auf den Tragbalken verlegt (siehe Abbildung oben). Zwischen den Dielen bleiben die Fugen dabei nach unten offen. Eine geschlossene Schalung bietet dagegen erhebliche Vorteile:

  • Der untere Freisitz wird nicht durch durchrieselnden Schmutz beeinträchtigt.
  • Die Tragbalken werden durch eine geschlossene Schalung des Dielenbelags geschützt.
  • Stehendes Wasser wird vermieden, indem die Vollholzschalung gespundet, also längsseitig mit Nut und Feder versehen und im Gefälle von 3% verlegt wird.
  • Regenwasser wird über eine Rinne zügig abgeleitet.

Der Aufbau sollte wie folgt ausgeführt werden:

  • Vollholzschalung gespundet im Gefälle (3%) verlegt
  • Abdichtung möglichst mit Entwässerung über eine Kante in eine Rinne.
  • Dielenbelag
Dieser Balkon wurde mit einer geschlossenen Schalung und Abdichtung hergestellt.

Der richtige Anstrich

Eine schlechte Konstruktion kann auch mit einem Anstrich nicht gerettet werden. Zu einer guten Konstruktion gehört allerdings auch eine geeignete Beschichtung, die für „begrenzt maßhaltige Bauteile“ vorgesehen ist.  Hier wird nach Anwendungsstufen unterschieden. Bei begrenzt maßhaltigen Bauteilen, wie z. B. Balkonelemente oder Fachwerk, ist eine Maßänderung des Holzes in begrenztem Umfang zulässig. Die Feuchteaufnahme wird durch einen geeigneten Anstrich erheblich reduziert, die Austrocknung aber ermöglicht.

Dunkle Farben fördern dabei die Rissigkeit des Holzes. Nur voll pigmentierte, deckende Farben ergeben einen hinreichenden UV-Schutz und damit eine besonders hohe Lebensdauer der Beschichtung. Dabei sollten einmal jährlich Beschädigungen ausgebessert werden. Ein kompletter Erneuerungsanstrich ist nur dann nötig, wenn die Oberfläche matt erscheint, Risse bekommt oder sehr dünn wird. Reinigen Sie dafür das Holz zunächst mit Wasser und Bürste und lassen es trocknen. Danach aktivieren Sie mit einem Schleifvlies die Oberfläche, ohne sie abzuschleifen, und können dann ein bis zwei Deckanstriche durchführen.

Die fachgerechte Beschichtung mit einem hochwertigen und deckenden Anstrich gibt für viele Jahre Schutz.

Das passende Geländer

Für das Geländer können Sie unterschiedliche Materialien passend zur Fassade wählen. Wichtig ist, dass Sie die bauordnungsrechtlichen Vorgaben beachten. Die Höhe der Umwehrung muss zum Beispiel mindestens 90 cm über Gehbelag betragen, bei Höhen über Gelände ab 12 Meter sogar 110 cm. Um das Überklettern der Geländer durch Kinder zu erschweren, dürfen in einzelnen Bundesländern auch keine horizontalen Geländerstäbe eingebaut werden. Außerdem darf der lichte Abstand der Stäbe höchstens 12 cm betragen, damit auch Kinder ihren Kopf nicht durch das Geländer stecken können.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert