Welche energetischen Anforderungen sollte Ihr Neubau erfüllen?

Die aktuellen Vorgaben der Bundesregierung

Energieeffiziente Gebäude sparen nicht nur Geld, sie spielen auch eine maßgebliche Rolle bei der Energiewende. Denn immerhin knapp ein Drittel der in Deutschland verbrauchten Energie wird von privaten Haushalten genutzt. Davon werden 70 % fürs Heizen benötigt. Momentan kommen hierfür vor allem fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas zum Einsatz. Sie stoßen Treibhausgase aus und tragen enorm zur globalen Klimaerwärmung bei.

Aber es geht voran: Wurden im Jahr 2000 laut Statistischem Bundesamt nur 6,8 % Energie aus erneuerbaren Quellen verwendet, waren es im Jahr 2019 schon 15%. Bis 2030 sollen gemäß Bundesregierung in Deutschland mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Energiewende im privaten Bereich

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Baustein, um die von der Bundesregierung definierten Klimaziele zu erreichen. Im November 2020 löste das GEG das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Im Gebäudeenergiegesetz festgelegt sind energetische Vorgaben und Referenzwerte für Heizungstechnik und Wärmedämmstandard in beheizten bzw. klimatisierten Gebäuden. Ziel ist es, im öffentlichen und privaten Bereich möglichst wenig Energie zu verbrauchen und dafür zunehmend erneuerbare Energien zu nutzen.

Um die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben, gibt es zum 1. Januar 2023 eine Novelle des GEG: Für Neubauten gilt dann das Effizienzhaus 55 als Richtschnur. Das bedeutet, Gebäude dürfen nur noch 55% der individuellen Primärenergie verbrauchen statt wie bisher 75%.

Erneuerbare Energien wie Solarstrom haben einen niedrigeren Primärenergiefaktor als Kohle, Öl und Gas.Pixabay – Roy Buri

Was ist der Primärenergiebedarf?

Als Primärenergie bezeichnet man die Gesamtenergie, die man benötigt, um ein Gebäude mit Energie zu versorgen. Darin enthalten ist auch jene Energie, die für vorgelagerte Prozesse wie Rohstoffabbau, Umwandlung und Transport verbraucht wird. Kohle, Öl oder Gas haben zum Beispiel einen höheren Primärenergiefaktor als Strom aus erneuerbaren Energien. So kann man den Primärenergiebedarf jedes Gebäudes berechnen und bewerten. Dabei gilt: je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf des Hauses.

Im Gegensatz dazu steht die Endenergie, also jene Energie, die für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Kühlung und Lüftung eines Hauses benötigt wird, nicht aber der individuelle Stromverbrauch für TV, Homeoffice, Herd oder ähnliches. Die Endenergie lässt sich am Gebäude tatsächlich messen. Es kommt jener Energiemenge gleich, die als Brennstoff zur Beheizung eingekauft werden muss.

Das Effizienzhaus: Der U-Wert ist entscheidend

Ab 2023 gilt für Neubauten laut GEG die Norm des Effizienzhauses 55. Das Gebäude darf also nur 55 % der Primärenergie eines vom GEG festgelegten Referenzgebäudes verbrauchen. Wobei der tatsächliche Verbrauch vom rechnerisch ermittelten Bedarf abweichen kann.

Der geringe Energiebedarf wird einerseits erreicht mit einem steigenden Einsatz von erneuerbaren Energien, andererseits werden an die Dämmeigenschaften der Bauteile bestimmte Anforderungen gestellt. Dabei gibt der U-Wert an, wie viel Wärmeenergie (Joule) durch einen Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von einem Kelvin (1°C) innerhalb einer Sekunde zwischen Innen- und Außenseite dringt. Dies wird beeinflusst durch die Dicke und die thermischen Eigenschaften des Baustoffs. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Wärmedämmeigenschaft des Bauteils.

Um den Effizienzhausstandard 55 zu erreichen, müssen Bauteile bestimmte Wärmedämmeigenschaften erfüllen, die man mit dem U-Wert ausdrücken kann.

In der Praxis erreicht man den vorgegebenen und soliden U-Wert von 0,14 W/m²K für Dachflächen zum Beispiel mit 60 mm Holzfaser-Unterdeckplatten sowie einer Dämmdicke von 240 mm zwischen den Dachsparren.  

Fazit: Bauen Sie so energieeffizient wie möglich

Orientieren Sie sich bei einem Neubau nicht allein an den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Mehrstufenplan, der den Energiestandard in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter anheben wird.

Staatliche Förderung gibt es übrigens schon jetzt nur noch für Effizienzhäuser 40 mit einer sogenannten Nachhaltigkeitsklasse. Für einen zukunftsorientierten Neubau lohnt es sich also, die aktuellen Normen des Gesetzgebers nicht als Maßstab zu nehmen, sondern deutlich energieeffizienter als gefordert zu bauen. Auch früher schon erhielten Baufamilien, die mehr gedämmt haben als gefordert, sehr wertstabile Gebäude. Zu viel gedämmt hat bisher noch niemand. Unsere Holzbau-Experten unterstützen Sie bei Ihrem Projekt.

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