Effizienzhaus

Der Begriff „Effizienzhaus“ ist ein Energiestandard für Wohngebäude, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt wurde. Folgende zwei Kriterien sind maßgebend:

  1. der Gesamtenergiebedarf, angegeben als Primärenergiebedarf und
  2. die Wärmedämmung der Gebäudehülle, angegeben als Transmissionswärmeverlust

Der Primärenergiebedarf gibt an, wieviel Energie durchschnittlich für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Dabei wird der gesamte Energieaufwand berücksichtigt, auch für vorgelagerte Prozesse, um z. B. Strom, Gas oder Fernwärme an das Gebäude anzuliefern.

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärmeenergie bei einer beheizten Immobilie über die Gebäudehülle nach außen verloren geht. Eine gute Wärmedämmung und moderne Wärmeschutzfenster sorgen für geringe Wärmeverluste, das bedeutet niedrige Werte.

Für Effizienzhäuser werden unterschiedliche Effizienzhaus-Stufen unterschieden. Die Werte 40, 55, 70 und 85 definieren den Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude nach GEG benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.