Förderung von klimafreundlichen Neubauten
Förderlandschaft in Deutschland im Wandel
Neubauten, die beheizt oder klimatisiert werden, unterliegen in Deutschland bereits seit 2020 dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es definiert den energetischen Mindeststandard von Neubauten und Sanierungsobjekten und soll in den kommenden Jahren sukzessive verschärft werden. Ziel dabei ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie sowie die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien.
So wurde zum 1. Januar 2023 der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 % des Referenzgebäudes auf 55 % reduziert. Doch auch die Effizienzhaus-Stufe 55 ist nur als Zwischenschritt gedacht, bereits in der nächsten Novellierung wird die Effizienzhaus-Stufe 40 angestrebt.
Staatlich gefördert wird jedoch nur ein energetischer Standard, der besser ist als aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert. Tatsächlich ist die Förderlandschaft in Deutschland aktuell stark im Wandel.
Wohneigentum für Familien
Seit Juni 2023 gibt es ein KfW-Programm für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen wollen. Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (300) sieht einen zinsverbilligten Kredit vor, und zwar für den Bau bzw. Erstkauf (innerhalb eines Jahres nach Bauabnahme) eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Zu beachten ist, dass diese Förderung nicht mit dem Baukindergeld kombinierbar ist.
Zum 16.10.2023 sind diese Förderbedingungen als Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland weiter verbessert worden. Gefördert werden jetzt Familien mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € bei einem Kind, pro weiterem Kind erhöht sich diese Summe um jeweils 10.000 €. Die Kredithöchstbeträge liegen nun zwischen 170.000 € bis 220.000 €, dabei muss der Neubau mindestens Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen. Für ein Wohngebäude, das gleichzeitig die Bedingungen für das QNG-Siegel erfüllt, liegt der maximale Kreditbetrag sogar bei 220.000 bis 270.000 €. Um Familien eine längerfristige Zinssicherheit zu gewährleisten, bietet die KfW seit März 2024 außerdem eine Zinsbindung von 20 Jahren an.
Neben der erwähnten Höchstgrenze des Haushaltseinkommens müssen Kreditnehmer weitere Bedingungen erfüllen:
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie selbst.
- Sie dürfen keine weiteren Wohnimmobilien in Deutschland besitzen.
- Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben.
Weitere Details, vor allem zu den gerade aktuellen Zinskonditionen, finden Sie auf der Förderseite der KfW. Wollen Sie ein bereits bestehendes Gebäude sanieren, lesen Sie unseren Beitrag zu Fördermitteln für die Sanierung.
Förderung Klimafreundlicher Neubau – KFN
Bereits im März 2023 legte die KfW ein neues Förderprogramm für Neubauten auf: „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) sowie „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298). Dieses Förderpaket vergibt keinen Tilgungszuschuss, sondern stattdessen zinsverbilligte Kredite.
„Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens“, so die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – KFN“.
Nachdem dieses Förderprodukt Ende 2023 ausgesetzt worden war, da laut KfW „aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft“ gewesen seien, ist eine Antragstellung ab sofort wieder möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier im Online-Magazin sowie direkt auf der Seite der KfW.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden in zwei Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
- Erfüllt bestimmte Anforderungen an das Treibhauspotenzial
- Entspricht dem Standard Effizienzhaus 40
- Weist keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse auf
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
- Verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM
Förderung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – KNN
Als Ergänzung zu den bestehenden Förderungen startete am 1.10.2024 ein weiteres Programm: Mit zinsgünstigen Krediten will das Produkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)“ den Bau besonders flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen und Wohngebäude fördern. Dafür müssen zahlreiche technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Genaue Einzelheiten dazu und die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Detailseite der KfW.
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