Förderung von klimafreundlichen Neubauten
Neuerungen 2023
Neubauten, die beheizt oder klimatisiert werden, unterliegen in Deutschland bereits seit 2020 dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es definiert den energetischen Mindeststandard von Neubauten und Sanierungsobjekten und soll in den kommenden Jahren sukzessive verschärft werden. Ziel dabei ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie sowie die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien.
So wurde zum 1. Januar 2023 der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 % des Referenzgebäudes auf 55 % reduziert. Doch auch die Effizienzhaus-Stufe 55 ist nur als Zwischenschritt gedacht, bereits in der nächsten Novellierung wird die Effizienzhaus-Stufe 40 angestrebt.
Staatlich gefördert wird jedoch nur ein energetischer Standard, der besser ist als aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert, und so ist auch die Förderlandschaft in Deutschland aktuell stark im Wandel. Seit März 2023 gibt es ein neues Förderprogramm für Neubauten:
Neue Förderung: Klimafreundlicher Neubau – KFN
„Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens“, so die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – KFN“.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden in zwei Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
- Erfüllt bestimmte Anforderungen an das Treibhauspotenzial
- Entspricht dem Standard Effizienzhaus 40
- Weist keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse auf
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
- Verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM

Seit März 2023 wird über zinsverbilligte Kredite gefördert. Ein Tilgungszuschuss ist nicht mehr vorgesehen. Aber auch hier gilt: Der Förderantrag muss vor Beginn des Bauvorhabens bzw. vor der Beauftragung eines Betriebes gestellt werden. Die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ bei Wohngebäuden erfolgt in den KfW-Produkten „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) sowie „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298).
Wohneigentum für Familien
Seit Juni 2023 gibt es ein weiteres KfW-Programm für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen wollen. Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (300) sieht ebenfalls einen zinsverbilligten Kredit vor, und zwar für den Bau bzw. Erstkauf (innerhalb eines Jahres nach Bauabnahme) eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Zu beachten ist, dass diese Förderung nicht mit dem Baukindergeld kombinierbar ist.
Zum 16.10.2023 sind diese Förderbedingungen als Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland weiter verbessert worden. Gefördert werden jetzt Familien mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € bei einem Kind, pro weiterem Kind erhöht sich diese Summe um jeweils 10.000 €. Die Kredithöchstbeträge liegen nun zwischen 170.000 € bis 220.000 €, dabei muss der Neubau mindestens Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen. Für ein Wohngebäude, das gleichzeitig die Bedingungen für das QNG-Siegel erfüllt, liegt der maximale Kreditbetrag nun bei 220.000 bis 270.000 €.
Weitere Details, vor allem zu den gerade aktuellen Zinskonditionen, finden Sie auf der Förderseite der KfW. Wollen Sie ein bereits bestehendes Gebäude sanieren, lesen Sie unseren Beitrag zu Fördermitteln für die Sanierung.
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