Aktuelle Fördermittel für die Sanierung

Gut geplant ist halb gefördert

Sie wollen Ihren Altbau sanieren? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermittel erhalten. Maßgebliche Bedingung hierfür ist allerdings: Sie haben bis jetzt weder mit Ihrem Bauvorhaben angefangen noch einen Auftrag hierfür vergeben. 

Die staatliche Förderlandschaft ist in Deutschland im Sommer 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz umgestaltet worden. Ziel ist jetzt zum einen, weniger Gas und Öl zu nutzen, zum anderen die knappen Haushaltsmittel dort einzusetzen, wo sie den größten Klimaschutz-Effekt erzielen. Seit dem 15. August 2022 werden nun vor allem Altbau-Sanierungen gefördert. Informationen zur Förderung bei Neubauten finden Sie im Beitrag zum klimafreundlichen Neubau.

BEG-Förderungen für die Gebäudesanierung

Die angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG genannt, fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestimmte Einzelmaßnahmen, damit Sie dauerhaft Energiekosten einsparen und so den Klimaschutz unterstützen können. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt maximal 600.000 € pro Gebäude.

Welche BEG-Einzelmaßnahmen werden bei Wohngebäuden wie hoch gefördert?

Bei den Sanierungs-Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, zur Anlagentechnik (außer Heizung) sowie zur Heizungsoptimierung beträgt der Fördersatz 15 %. Haben Sie zusätzlich dazu einen Energieberater beauftragt, der für Sie im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt hat, können Sie einen Förderbonus von weiteren 5% erhalten.

Gebäudehülle:
  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutzeinrichtungen)
Anlagentechnik (außer Heizung):
  • Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“)
Heizungsoptimierung (bei Anlagen älter als 2 Jahre):
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Austausch der Heizungspumpe
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bei der Förderung von Heizungstechnik hat sich Entscheidendes geändert. Gasbetriebene Heizungen werden nicht mehr bezuschusst. Bei allen anderen Anlagen gelten folgende Fördersätze:

30 % Förderung:
  • Anschluss an ein Wärmenetz
25 % Förderung:
  • Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung
  • Wärmepumpen (wird als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt, ist ein weiterer Förderbonus von 5 % möglich)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • innovative Heizanlagen auf EE-Basis (erneuerbare Energie)
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
10 % Förderung:
  • Biomasseheizungen ab 5 kW Nennleistung (Emissionsgrenzwert für Feinstaub max. 2,5 mg/m³)

Dazu gibt es weitere 10 % Förderung für den Heizungs-Tausch-Bonus von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen. Nach dem Austausch dürfen fossile Brennstoffe nicht mehr genutzt werden. Dieser Bonus gilt nicht bei der Errichtung, dem Umbau oder der Erweiterung von Gebäudenetzen.

Seit Januar 2023 gilt zudem die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit folgenden Änderungen:

  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert, dadurch können Wartezeiten durch behördliche Prozesse wie bei Eigentumsüberschreibungen vermieden werden.
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden wieder gefördert, um auf einen möglichen Handwerkermangel zu reagieren.
  • Bei einem Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt.
  • Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

Nur wenn Sie bereits eine Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten, können Sie auch Förderleistungen für energetische Fachplanung und Baubegleitung beantragen. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Einen passenden Partner in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel über die Expertensuche der Deutschen Energie-Agentur GmbH.

Der Fördersatz für die Fachplanung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, aber höchstens 5.000 € pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 2.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Mehrfamilienhäusern. Insgesamt sind die jährlichen förderfähigen Ausgaben gedeckelt auf maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.

ein abgedeckter Dachstuhl bereit zur Sanierung
Der Fokus der aktuellen Förderung liegt auf der Sanierung des Gebäudebestands.hobacon GmbH & Co. KG

Förderung von Effizienzhäusern über die KfW

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus über einen günstigen Kredit und einen Tilgungszuschuss.

Um die Energieeffizienz von Gebäuden einordnen zu können, wurden sogenannte Effizienzhaus-Stufen entwickelt. Dabei gilt: Je kleiner die Kennzahl ist, desto weniger Energie verbraucht das Haus und umso höher sind die Förderkredite, die bei der KfW beantragt werden können.

Welche Effizienzhaus-Stufe Ihr Haus letztlich nach der Sanierung erreicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen der Ausgangszustand und die durchgeführten Maßnahmen. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist es, sich von einem Energieeffizienz-Experten ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen.

Um die Energieeffizienz eines Hauses zu verbessern, gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen:

  • Fassadendämmung und Sonnenschutz
  • Dachdämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Fenster erneuern und Sonnenschutz
  • Heizung austauschen
  • Lüftungsanlage einbauen oder erneuern
  • Photovoltaik-Anlage einbauen
  • Solarthermie-Anlage

Neben den günstigen Konditionen für die Finanzierung über ein Darlehen bietet die KfW Tilgungszuschüsse bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Diese Zuschüsse reduzieren Ihr Darlehen und verkürzen die Laufzeit, sie sparen effektiv Geld. Dabei gilt: Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihres sanierten Hauses, desto höher der Tilgungszuschuss.

Und auch bei der Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.

Neu: Bonus für „Worst Performing Buildings“ (WPB)

Diese Häuser gehören zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes. Für diese Einordnung ist eines der folgenden beiden Kennzeichen wichtig:

  1. Sie verfügen über einen Energieausweis der Klasse H bzw. einen Primärenergiebedarf von über 250 kWh/m²/a.
  2. Sie sind bis zum Jahr 1957 erbaut worden und haben eine unsanierte Außenwand. Dabei ist es einerlei, in welchem Zustand die Heizung oder das Dach sich befinden. Wurde die Wärmedämmung vor 1983 angebracht, gilt das Haus als nicht gedämmt.

Wer im Besitz eines solchen Hauses ist, erhält nun für die Sanierung zu einem Effizienzhaus 40 oder 55 einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 %. Diese Förderung lässt sich zudem ergänzen mit der Erneuerbaren-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeitsklasse.

Fazit

Dies ist der Stand der Dinge im März 2023. Die Förderlandschaft in Deutschland ist aktuell durch die Energiewende deutlich im Umbruch. Schieben Sie Ihre Vorhaben also nicht auf die lange Bank und achten Sie auf mögliche Fristen. Wollen Sie ein Bestandsgebäude sanieren, empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt: Lassen Sie die vorhandene Bausubstanz von einem unabhängigen Energieberater überprüfen, der Sie auch im Hinblick auf Förderprogramme des Bundes beraten kann.

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