Aktuelle Fördermittel für die energetische Sanierung

Gut geplant ist halb gefördert

Wohnen Sie in einem älteren Haus, steht früher oder später eine Sanierung an. Nicht nur die Ansprüche an Platzbedarf und Wohnkomfort ändern sich über die Jahrzehnte, vor allem Wärmedämmung und Gebäudetechnik müssen an moderne Standards angepasst werden. Verschiedene Bauteile haben eine Lebensdauer von etwa 25 bis 50 Jahren.

Im Rahmen der Energiewende ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, ältere Häuser fit für die Zukunft zu machen. Im Fokus der staatlichen Förderung steht daher aktuell die Sanierung von Bestandsgebäuden. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die Förderprodukte zu werfen, um für die energetische Sanierung seines Hauses günstige Kredite oder Zuschüsse zu erhalten.

Wichtig, wenn bei Ihnen voraussichtlich mehrere Maßnahmen anstehen: Wollen Sie die Sanierung schrittweise durchführen, können Sie gemeinsam mit einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erarbeiten. Die Beratungskosten werden mit 80 % gefördert. Der iSFP ist maximal 15 Jahre gültig und kann bis zu 5 aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete umfassen. Sobald Sie eine der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen und hierfür wiederum eine Förderung beantragen, erhalten Sie aktuell nach der Fertigstellung einen Extra-(Tilgungs-)Zuschuss in Höhe von 5 %.

Inhalt

Staatliche Fördermittel über die BEG
Sanierung zum Effizienhaus und Heizungstechnik: Förderung über die KfW
– Wohngebäude-Kredit (261)
– Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen Wohngebäude (358, 359)
– Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
Förderung von weiteren Einzelmaßnahmen über das BAFA
Steuerliche Förderung für Sanierungen

Staatliche Fördermittel über die BEG

Das zentrale öffentliche Förderprogramm der Bundesregierung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG genannt. Mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen unterstützt sie:

  • Maßnahmen zur Einsparung von Energiekosten
  • Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien

Wichtig, wenn Sie staatliche Fördermittel beantragen wollen: Sie haben bis jetzt weder mit Ihrem Bauvorhaben angefangen noch einen Auftrag hierfür vergeben. Ausnahmen dazu gibt es aktuell nur bei der Heizungsförderung.

Interessieren Sie sich für die Förderung von Neubauten? Alle nützlichen Infos hierzu finden Sie im Beitrag zum klimafreundlichen Neubau.

Die Finanzierung der bundesweiten Fördermittel im Rahmen der BEG erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Förderprogramm selbst wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Ob Sie die Förderung nun bei der KfW oder dem BAFA beantragen müssen, hängt von der individuellen Maßnahme ab. Eine erste Übersicht vermittelt diese Grafik.

Sanierung zum Effizienzhaus und Heizungstechnik: Förderung über die KfW

Im Rahmen der BEG gibt es für die klimafreundliche Sanierung bestehender Wohnimmobilien bei der KfW folgende Förderprodukte:

  • Wohngebäude – Kredit (261)
  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Wohngebäude-Kredit 261

Gefördert wird die energetische Sanierung eines Gebäudes oder auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses – sofern die Kosten bei letzterem gesondert ausgewiesen sind. Beantragen können den Kredit Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, (kommunale) Unternehmen und freiberuflich Tätige, Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern und Verbände sowie soziale Organisationen und Vereine.

Um die Energieeffizienz von Gebäuden einordnen zu können, wurden sogenannte Effizienzhaus-Stufen entwickelt. Dabei gilt: Je kleiner die Kennzahl, desto weniger Energie verbraucht das Haus und umso höher sind die Förderkredite, die bei der KfW beantragt werden können. Erreichen Sie die Effizienzhausstufe 85 oder besser, erhalten Sie einen Kreditbetrag von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Erfüllt Ihre Immobilie außerdem die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse), steigt der maximale Kreditrahmen auf 150.000 €.

Für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) benötigen Sie eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, mit der mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs gedeckt wird. Die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) erreicht Ihr Haus, wenn das Wohngebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erfüllt. Dabei wird unabhängig geprüft, ob Ihr Haus besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität entspricht.

Da die Zinssätze und Laufzeiten deutlichen Schwankungen unterliegen, finden Sie die aktuellen Zahlen direkt auf der Website der KfW.

Neben den günstigen Konditionen für die Darlehensfinanzierung bietet die KfW für die Sanierung zum Effizienzhaus Tilgungszuschüsse an. Diese Zuschüsse reduzieren Ihr Darlehen und verkürzen die Laufzeit, sie sparen effektiv Geld. Dabei gilt: Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihres sanierten Hauses – also je niedriger die Kennzahl –, desto höher der Tilgungszuschuss. Einen zusätzlichen Bonus von 5 % gibt es, wenn Ihr Haus die Kriterien für die EE-Klasse oder die NH-Klasse erfüllt:

Einen Extra-Tilgungszuschuss erhalten Sie, wenn Ihr Haus zu den sogenannten Worst Performing Buildings gehört, also zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands. Für diese Einordnung ist eines der folgenden beiden Kennzeichen für die Häuser wichtig:

  1. Das Gebäude verfügt über einen gültigen Energieausweis der Klasse H. Ausweise vor 2014 enthalten noch keine Klassifizierung, hier muss Ihr Gebäude einen Endenergie-Wert von mindestens 250 kWh/(m2a) aufweisen.
  2. Das Gebäude ist bis zum Jahr 1957 erbaut worden und mindestens 75 % der Außenwandfläche sind nicht energetisch saniert. Dabei ist es einerlei, in welchem Zustand die Heizung oder das Dach sich befinden. Wurde die Wärmedämmung vor 1984 angebracht, gilt das Haus als nicht gedämmt.

Wer im Besitz eines solchen Hauses ist, erhält für die Sanierung zu einem Effizienzhaus 40, 55 oder 70 EE einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 % auf die Kosten, die Sie in die Sanierung investiert haben. Diese Förderung lässt sich in den Effizienzhausstufen 40 und 55 ergänzen mit der Erneuerbaren-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeitsklasse.

Voraussetzung für den Antrag des Wohngebäude-Kredits 261 ist der Einsatz eines Energieeffizienz-Experten. Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss:

Welche Effizienzhaus-Stufe Ihr Gebäude letztlich nach der Sanierung erreicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen der Ausgangszustand sowie die durchgeführten Maßnahmen, um die Energieeffizienz des Hauses zu verbessern, z.B.:

  • Fassadendämmung und Sonnenschutz
  • Dachdämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Fenster erneuern und Sonnenschutz
  • Heizung austauschen
  • Lüftungsanlage einbauen oder erneuern
  • Photovoltaik-Anlage
  • Solarthermie-Anlage
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
ein abgedeckter Dachstuhl bereit zur Sanierung
Der Fokus der aktuellen Förderung liegt aktuell auf der Sanierung des Gebäudebestands, um die Häuser im Rahmen der Energiewende fit für die Zukunft zu machen.hobacon GmbH & Co. KG

Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen Wohngebäude (358, 359)

Nur wer bereits eine Zuschusszusage der KfW oder dem BAFA im Rahmen der Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden vorweisen kann, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt, kann seit Ende Februar 2024 bei der KfW zusätzlich einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen Wohngebäude (358, 359) beantragen. Die Höhe dieses Kredits kann bis zu 120.000 € je Wohneinheit betragen. Einen zusätzlichen Zinsvorteil erhalten Sie bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € (358).

Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Neu ist auch der Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458). Aktuell können ihn folgende Personengruppen beantragen, wenn sie eine neue, klimafreundliche Heizung kaufen und einbauen lassen:

  • Eigentümer/innen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer/innen von bestehenden Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn sie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen wollen

Dazu muss ein Experte für Energieeffizienz bzw. ein Fachunternehmen beauftragt werden. Ehe Sie den Förderantrag bei der KfW einreichen, benötigen Sie einen Leistungsvertrag vom Fachunternehmen, in dem die Umsetzung der Maßnahme innerhalb eines festgesetzten Zeitraums vereinbart ist. Dieser Vertrag sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, falls die Förderzusage nicht zustande kommt.

Ausnahme: Ist mit dem Heizungsaustausch zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen worden, kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker (Lärmschutz bei stationären Geräten wie Wärmepumpen)

Der voraussichtliche Zuschussbetrag hängt von der Höhe der förderfähigen Kosten ab. Berücksichtigt werden bei einem Einfamilienhaus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 €. Davon erhalten Sie maximal 70 % als Zuschuss, also bis zu 21.000 €. Zusätzlich können Sie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 € erhalten, wenn Sie eine Biomasseanlage errichten, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhält.

Die Grundförderung für eine neue Heizung beträgt 30 %, die Sie mit Bonusförderungen ergänzen können. Der höchstmögliche Fördersatz liegt jedoch bei 70 %.

Nutzen Sie für Ihre Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser oder setzen Sie ein natürliches Kältemittel ein, erhalten Sie einen Effizienzbonus von 5 %. Einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % können Sie erhalten, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-, Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen und Sie fachgerecht demontieren und entsorgen lassen. Beträgt Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 €, erhalten Sie außerdem den Einkommensbonus von 30 %.

Förderung von weiteren Einzelmaßnahmen über das BAFA

Weitere Zuschüsse für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Hier wird folgendes gefördert:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster- und Türenaustausch, Dämmung der Außenwände und des Daches, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik begrenzt auf den Bereich Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Voraussetzung: Die Antragstellung für eine Förderung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, bei der Heizungsoptimierung muss ein Fachunternehmen eingebunden sein.

Der Grundfördersatz für die Sanierungs-Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, zur Anlagentechnik (außer Heizung) sowie zur Heizungsoptimierung beträgt 15 %. Haben Sie zusätzlich dazu einen Energieberater beauftragt, der für Sie im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt hat, können Sie einen Förderbonus von weiteren 5% erhalten.

Für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes liegt der Grundfördersatz bei 30 %. Dabei muss die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach der Maßnahme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Mit 50 % gefördert werden jetzt Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Biomasseheizungen.

Im Rahmen der Umsetzung der von der BAFA geförderten Einzelmaßnahmen werden Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % gefördert, allerdings sind die Ausgaben hier bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 € gedeckelt.

Steuerliche Förderung für Sanierungen

Anstelle der direkten Förderung durch die KfW und das BAFA kann eine energetische Gebäudesanierung auch steuerlich gefördert werden, indem die entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Über drei Jahre verteilt können Sie bis zu 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen, die Höchstsumme beträgt 40.000 € pro Wohnobjekt.

Eine Antragstellung im Vorfeld ist dafür nicht notwendig, Sie benötigen aber eine Bescheinigung vom ausführenden Fachunternehmen bzw. von einem Energieberater über die ausgeführten energetischen Maßnahmen, die mit eingereicht werden muss. Weitere Informationen dazu finden Sie direkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Fazit

Wollen Sie ein Bestandsgebäude sanieren, empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt: Lassen Sie die vorhandene Bausubstanz von einem unabhängigen Energieberater überprüfen, der Sie auch im Hinblick auf die Förderprogramme des Bundes ausführlich beraten kann. Eine Liste mit Energieeffizienz-Experten in Ihrer Umgebung gibt es ebenfalls beim Bundesministerum für Wirtschaft und Klimaschutz.

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