Gut geplant ist halb gefördert

Wohnen Sie in einem älteren Haus, steht früher oder später eine Sanierung an. Nicht nur die Ansprüche an Platzbedarf und Wohnkomfort ändern sich über die Jahrzehnte, vor allem Wärmedämmung und Gebäudetechnik müssen an moderne Standards angepasst werden. Verschiedene Bauteile haben eine Lebensdauer von etwa 25 bis 50 Jahren.

Im Rahmen der Energiewende ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, ältere Häuser fit für die Zukunft zu machen. Im Fokus der staatlichen Förderung steht daher aktuell die Sanierung von Bestandsgebäuden. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die Förderprodukte zu werfen, um für die energetische Sanierung seines Hauses günstige Kredite oder Zuschüsse zu erhalten.

Wichtig, wenn bei Ihnen voraussichtlich mehrere Maßnahmen anstehen: Wollen Sie die Sanierung schrittweise durchführen, können Sie gemeinsam mit einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erarbeiten. Die Beratungskosten werden mit 80 % gefördert. Der iSFP ist maximal 15 Jahre gültig und kann bis zu 5 aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete umfassen. Sobald Sie eine der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen und hierfür wiederum eine Förderung beantragen, erhalten Sie aktuell nach der Fertigstellung einen Extra-(Tilgungs-)Zuschuss in Höhe von 5 %.

Inhalt

Staatliche Fördermittel über die BEG
Sanierung zum Effizienhaus und Heizungstechnik: Förderung über die KfW
– Wohngebäude-Kredit (261)
– Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen Wohngebäude (358, 359)
– Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
Förderung von weiteren Einzelmaßnahmen über das BAFA
Steuerliche Förderung für Sanierungen

Staatliche Fördermittel über die BEG

Das zentrale öffentliche Förderprogramm der Bundesregierung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG genannt. Mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen unterstützt sie:

  • Maßnahmen zur Einsparung von Energiekosten
  • Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien

Wichtig, wenn Sie staatliche Fördermittel beantragen wollen: Sie haben bis jetzt weder mit Ihrem Bauvorhaben angefangen noch einen Auftrag hierfür vergeben. Ausnahmen dazu gibt es aktuell nur bei der Heizungsförderung.

Interessieren Sie sich für die Förderung von Neubauten? Alle nützlichen Infos hierzu finden Sie im Beitrag zum klimafreundlichen Neubau.

Die Finanzierung der bundesweiten Fördermittel im Rahmen der BEG erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Förderprogramm selbst wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Ob Sie die Förderung nun bei der KfW oder dem BAFA beantragen müssen, hängt von der individuellen Maßnahme ab. Eine erste Übersicht vermittelt diese Grafik.

Sanierung zum Effizienzhaus und Heizungstechnik: Förderung über die KfW

Im Rahmen der BEG gibt es für die klimafreundliche Sanierung bestehender Wohnimmobilien bei der KfW folgende Förderprodukte:

  • Wohngebäude – Kredit (261)
  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Wohngebäude-Kredit 261

Gefördert wird die energetische Sanierung eines Gebäudes oder auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses – sofern die Kosten bei letzterem gesondert ausgewiesen sind. Beantragen können den Kredit Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, (kommunale) Unternehmen und freiberuflich Tätige, Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern und Verbände sowie soziale Organisationen und Vereine.

Um die Energieeffizienz von Gebäuden einordnen zu können, wurden sogenannte Effizienzhaus-Stufen entwickelt. Dabei gilt: Je kleiner die Kennzahl, desto weniger Energie verbraucht das Haus und umso höher sind die Förderkredite, die bei der KfW beantragt werden können. Erreichen Sie die Effizienzhausstufe 85 oder besser, erhalten Sie einen Kreditbetrag von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Erfüllt Ihre Immobilie außerdem die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse), steigt der maximale Kreditrahmen auf 150.000 €.

Für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) benötigen Sie eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, mit der mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs gedeckt wird. Die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) erreicht Ihr Haus, wenn das Wohngebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erfüllt. Dabei wird unabhängig geprüft, ob Ihr Haus besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität entspricht.

Da die Zinssätze und Laufzeiten deutlichen Schwankungen unterliegen, finden Sie die aktuellen Zahlen direkt auf der Website der KfW.

Neben den günstigen Konditionen für die Darlehensfinanzierung bietet die KfW für die Sanierung zum Effizienzhaus Tilgungszuschüsse an. Diese Zuschüsse reduzieren Ihr Darlehen und verkürzen die Laufzeit, sie sparen effektiv Geld. Dabei gilt: Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihres sanierten Hauses – also je niedriger die Kennzahl –, desto höher der Tilgungszuschuss. Einen zusätzlichen Bonus von 5 % gibt es, wenn Ihr Haus die Kriterien für die EE-Klasse oder die NH-Klasse erfüllt:

Einen Extra-Tilgungszuschuss erhalten Sie, wenn Ihr Haus zu den sogenannten Worst Performing Buildings gehört, also zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands. Für diese Einordnung ist eines der folgenden beiden Kennzeichen für die Häuser wichtig:

  1. Das Gebäude verfügt über einen gültigen Energieausweis der Klasse H. Ausweise vor 2014 enthalten noch keine Klassifizierung, hier muss Ihr Gebäude einen Endenergie-Wert von mindestens 250 kWh/(m2a) aufweisen.
  2. Das Gebäude ist bis zum Jahr 1957 erbaut worden und mindestens 75 % der Außenwandfläche sind nicht energetisch saniert. Dabei ist es einerlei, in welchem Zustand die Heizung oder das Dach sich befinden. Wurde die Wärmedämmung vor 1984 angebracht, gilt das Haus als nicht gedämmt.

Wer im Besitz eines solchen Hauses ist, erhält für die Sanierung zu einem Effizienzhaus 40, 55 oder 70 EE einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 % auf die Kosten, die Sie in die Sanierung investiert haben. Diese Förderung lässt sich in den Effizienzhausstufen 40 und 55 ergänzen mit der Erneuerbaren-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeitsklasse.

Voraussetzung für den Antrag des Wohngebäude-Kredits 261 ist der Einsatz eines Energieeffizienz-Experten. Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss:

Welche Effizienzhaus-Stufe Ihr Gebäude letztlich nach der Sanierung erreicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen der Ausgangszustand sowie die durchgeführten Maßnahmen, um die Energieeffizienz des Hauses zu verbessern, z.B.:

  • Fassadendämmung und Sonnenschutz
  • Dachdämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Fenster erneuern und Sonnenschutz
  • Heizung austauschen
  • Lüftungsanlage einbauen oder erneuern
  • Photovoltaik-Anlage
  • Solarthermie-Anlage
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
ein abgedeckter Dachstuhl bereit zur Sanierung
Der Fokus der aktuellen Förderung liegt aktuell auf der Sanierung des Gebäudebestands, um die Häuser im Rahmen der Energiewende fit für die Zukunft zu machen.hobacon GmbH & Co. KG

Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen Wohngebäude (358, 359)

Nur wer bereits eine Zuschusszusage der KfW oder dem BAFA im Rahmen der Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden vorweisen kann, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt, kann seit Ende Februar 2024 bei der KfW zusätzlich einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen Wohngebäude (358, 359) beantragen. Die Höhe dieses Kredits kann bis zu 120.000 € je Wohneinheit betragen. Einen zusätzlichen Zinsvorteil erhalten Sie bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € (358).

Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Neu ist auch der Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458). Aktuell können ihn nur Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern beantragen, wenn sie eine neue, klimafreundliche Heizung kaufen und einbauen lassen. Dazu muss ein Experte für Energieeffizienz bzw. ein Fachunternehmen beauftragt werden. Ehe Sie den Förderantrag bei der KfW einreichen, benötigen Sie einen Leistungsvertrag vom Fachunternehmen, in dem die Umsetzung der Maßnahme innerhalb eines festgesetzten Zeitraums vereinbart ist. Dieser Vertrag sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, falls die Förderzusage nicht zustande kommt.

Ausnahme: Ist mit dem Heizungsaustausch zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen worden, kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker (Lärmschutz bei stationären Geräten wie Wärmepumpen)

Der voraussichtliche Zuschussbetrag hängt von der Höhe der förderfähigen Kosten ab. Berücksichtigt werden bei einem Einfamilienhaus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 €. Davon erhalten Sie maximal 70 % als Zuschuss, also bis zu 21.000 €. Zusätzlich können Sie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 € erhalten, wenn Sie eine Biomasseanlage errichten, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhält.

Die Grundförderung für eine neue Heizung beträgt 30 %, die Sie mit Bonusförderungen ergänzen können. Der höchstmögliche Fördersatz liegt jedoch bei 70 %.

Nutzen Sie für Ihre Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser oder setzen Sie ein natürliches Kältemittel ein, erhalten Sie einen Effizienzbonus von 5 %. Einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % können Sie erhalten, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-, Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen und Sie fachgerecht demontieren und entsorgen lassen. Beträgt Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 €, erhalten Sie außerdem den Einkommensbonus von 30 %.

Förderung von weiteren Einzelmaßnahmen über das BAFA

Weitere Zuschüsse für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Hier wird folgendes gefördert:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster- und Türenaustausch, Dämmung der Außenwände und des Daches, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik begrenzt auf den Bereich Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Voraussetzung: Die Antragstellung für eine Förderung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, bei der Heizungsoptimierung muss ein Fachunternehmen eingebunden sein.

Der Grundfördersatz für die Sanierungs-Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, zur Anlagentechnik (außer Heizung) sowie zur Heizungsoptimierung beträgt 15 %. Haben Sie zusätzlich dazu einen Energieberater beauftragt, der für Sie im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt hat, können Sie einen Förderbonus von weiteren 5% erhalten.

Für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes liegt der Grundfördersatz bei 30 %. Dabei muss die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach der Maßnahme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Mit 50 % gefördert werden jetzt Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Biomasseheizungen.

Im Rahmen der Umsetzung der von der BAFA geförderten Einzelmaßnahmen werden Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % gefördert, allerdings sind die Ausgaben hier bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 € gedeckelt.

Steuerliche Förderung für Sanierungen

Anstelle der direkten Förderung durch die KfW und das BAFA kann eine energetische Gebäudesanierung auch steuerlich gefördert werden, indem die entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Über drei Jahre verteilt können Sie bis zu 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen, die Höchstsumme beträgt 40.000 € pro Wohnobjekt.

Eine Antragstellung im Vorfeld ist dafür nicht notwendig, Sie benötigen aber eine Bescheinigung vom ausführenden Fachunternehmen bzw. von einem Energieberater über die ausgeführten energetischen Maßnahmen, die mit eingereicht werden muss. Weitere Informationen dazu finden Sie direkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Fazit

Wollen Sie ein Bestandsgebäude sanieren, empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt: Lassen Sie die vorhandene Bausubstanz von einem unabhängigen Energieberater überprüfen, der Sie auch im Hinblick auf die Förderprogramme des Bundes ausführlich beraten kann. Eine Liste mit Energieeffizienz-Experten in Ihrer Umgebung gibt es ebenfalls beim Bundesministerum für Wirtschaft und Klimaschutz.

So vermeiden Sie Wärmebrücken bei der Sanierung

Sanieren Sie die Fassade Ihres Bestandsgebäudes, stellt sich zwangsläufig die Frage nach Erhalt oder Ersatz der Fenster. Hier haben Sie vier Möglichkeiten:

  1. Die Fenster sind erhaltenswert und sollen nicht ersetzt werden.
  2. Die Fenster sind erhaltenswert, werden jedoch demontiert und nach außen versetzt.
  3. Die Fenster werden ersetzt und sollen an der bisherigen Position eingebaut werden.
  4. Die Fenster werden ersetzt und in die Dämmebene eingebaut.

Mehraufwand lohnt sich

Wird die Fensterposition beibehalten, führt dies zu Nachteilen, selbst wenn die Fenster an derselben Stelle ersetzt werden. Durch das Aufsetzen der neuen Fassade bilden sich außen nicht nur tiefe Leibungen, es ergeben sich auch Wärmebrücken.

Sowohl Dach als auch Fassade sind saniert, die tiefen Fensterleibungen des Hauses wirken aber eher abweisend und behindern den Lichteinfall.

Werden die Fenster – ob alt oder neu – optimal in der Dämmebene angeordnet und der Fensterrahmen überdämmt, können keine Wärmebrücken entstehen und die geringe Tiefe der Fensterleibungen ergibt von außen eine ästhetische Ansicht.

Wann lohnt sich der Erhalt von Fenstern?

  • Der U-Wert der Verglasung beträgt maximal 1,2 W/m²K.
  • Es ist eine doppelte Falzdichtung vorhanden.
  • Die Fenster sind luftdicht eingebaut.
  • Die Montagefuge ist funktionstüchtig gedämmt.
  • Die Leibung kann überdämmt werden.

Vor allem Fenster, die nach 2005 eingebaut wurden, erfüllen diese Vorgaben. Sind Sie bei Ihren Fenstern unsicher, ziehen Sie am besten einen Holzbau-Experten zurate, der Sie gern unterstützt.

Fall 1: Das erhaltenswerte Fenster wird nicht ersetzt

Entsprechen die alten Fenster den aktuellen Vorgaben, verbleiben aber an der ursprünglichen Position, ist eine Dämmung der äußeren Fensterleibung unbedingt erforderlich. Empfohlen wird eine Dicke von mindestens 30 mm.

Wird auf eine Leibungsdämmung verzichtet, so kann aufgrund der Wärmebrückensituation die Temperatur an der inneren Fensterleibung zu weit absinken. Dann besteht die Gefahr von Schimmelbildung.

Fall 2: Das erhaltenswerte Fenster wird versetzt

Das vorhandene Fenster ist nach außen versetzt in die Dämmebene eingebaut. Mit Hilfe einer Leiste kann eine vorkonfektionierte Leibungsdämmplatte befestigt werden. Der luftdichte Anschluss des Fensters wird mit einem überputzbaren Klebeband hergestellt. Die Leibung wird anschließend beigeputzt. Vorteil dieser Variante: Die Verwertung des bisherigen Fensters sowie der technisch einwandfreie Einbau sind möglich.

Fall 3: Einbau eines neuen Fensters an alter Position

Das neue Fenster verbessert die Temperatur in der innenseitigen Leibung allenfalls geringfügig. Dazu kommt, dass die höhere Luftdichtheit der neuen Fenster eine höhere Raumluftfeuchte verursacht. Die Situation von Fall 1 wird noch verschärft. Eine äußere Leibungsdämmung ist unbedingt erforderlich, um das Risiko einer Schimmelbildung zu vermeiden! Diese Variante kann nicht empfohlen werden.

Fall 4: Einbau eines neuen Fensters in die Dämmebene

Das neue Fenster ist in der Dämmebene platziert. Mit Hilfe einer Leiste kann eine vorkonfektionierte Leibungsdämmplatte befestigt werden. Anstelle von Beiputzarbeiten wird der Anschluss zum Fenster innen durch ein Leibungsbrett mit Überfälzung hergestellt.

Fazit

Gerade bei der Fassadensanierung lohnt es sich, diese Maßnahme nicht isoliert zu betrachten und die Position der Fenster miteinzubeziehen. Ohne professionelle Beratung und fachkundige Ausführung der Arbeiten können schnell Folgeschäden entstehen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag 5 Tipps zur Fassadensanierung. Oder hören Sie doch mal in unsere Podcastserie zum Thema hinein: Hier informieren wir Sie über die Fassadenplanung, zur Fassadenkonstruktion und zur Fassadengestaltung.

Werden Sie Investor

Über 50 % der Deutschen wohnen zur Miete, der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen wächst stetig. Zentral gelegene Baugrundstücke werden gleichzeitig immer seltener, in vielen Städten wird deshalb zunehmend nachverdichtet: Bebauungslücken werden geschlossen, Altbestand abgerissen und durch Mehrfamilienhäuser ersetzt oder Häuser durch Anbau oder Aufstockung erweitert.

Gehören Sie zu den 46,5% in Deutschland mit Wohneigentum? Planen Sie gerade eine umfangreiche Renovierung oder Sanierung, um Ihren Altbau zukunftssicher zu machen? Dann kann es sich lohnen, in größeren Dimensionen zu denken. Vielleicht haben Ihr Grundstück oder Ihr Haus Potenzial für neuen Wohnraum?

Denken Sie ans Bauamt

Dabei gibt es mehrere Optionen: Man kann ein Grundstück teilen und ein weiteres Haus errichten, man kann landwirtschaftliche Gebäude zu Wohnungen umwidmen oder bestehende Häuser ergänzen.

Was bei Ihnen vor Ort möglich ist, weiß Ihr zuständiges Bauamt. Denn entscheidend ist immer der gültige Bebauungsplan: Wie viele Quadratmeter Ihres Grundstücks dürfen bebaut bzw. versiegelt werden? Ist ein Haus in zweiter Reihe möglich? Welche Grenzen und Abstände müssen eingehalten werden? Wie viele Stockwerke darf ich dem Bestandsgebäude hinzufügen? Gibt es weitere Bauvorschriften, die Sie bedenken müssen?

Informieren Sie sich gründlich über Ihre Möglichkeiten, ehe Sie konkret in die Planungen einsteigen. Das spart Geld und so manche Enttäuschung.

Investieren Sie in Ihre Zukunft

Mit dem Umbau steigt nicht nur der Wert Ihres Hauses, als private Immobilieninvestoren erhalten Sie aus den Mieteinkünften auch ein passives Einkommen, das zum Beispiel die Kosten für die Sanierung decken kann und später Ihre Rente ergänzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Altbauten zudem staatliche Fördermittel für die Sanierung. Wichtig bei einer möglichen Förderung ist aber, dass Sie mit dem Bauvorhaben noch nicht angefangen bzw. noch keine Aufträge vergeben haben.

In der Halle werden die einzelnen Hausteile in Holzrahmenbauweise so weit wie möglich vorgefertigt, ehe Sie wie hier bei der Kai Kelting GmbH auf großen Aufliegern zur Baustelle transportiert werden.hobacon GmbH & Co. KG

Bleiben Sie flexibel

Haben Sie sich entschieden, Ihr Haus zu erweitern, kommt als nächstes die Frage nach dem Wie und Wer. Hierbei bietet Ihnen gerade der Holzrahmenbau viele Vorteile. Egal ob Sie Ihr Haus um eine Etage aufstocken oder anbauen wollen, mit Holz haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten, kurze Bauzeiten und sind weitgehend wetterunabhängig.

Die einzelnen Module der Holzrahmenbauweise werden in der Zimmerei vorgefertigt, das Richten, also der Aufbau bei Ihnen vor Ort, dauert nur wenige Tage und schränkt Sie durch die trockene Bauweise in Ihrem Alltagsleben kaum ein. Selbst bei einer Aufstockung können Sie Ihre Wohnräume weiterhin nutzen.

Eine Einliegerwohnung mit separatem Eingang hat neben der Vermietung aber noch einen weiteren Vorteil: Sie ist flexibel nutzbar, vor allem wenn Sie schon bei ihrem Bau die Barrierefreiheit eingeplant haben. Benötigen Sie heute einen ruhigen Ort zum Arbeiten, wo Sie auch einmal Kunden empfangen können, nutzen morgen Ihre erwachsenen Kinder oder auch Ihre Eltern als Altenteil die Wohnung.

Modernes Wohnen

Kennzeichen eines modernen, zukunftsfähigen Hauses ist eben nicht nur seine Energiebilanz oder die Nachhaltigkeit seiner Baustoffe. Das Haus der Zukunft ist wandlungsfähig und passt sich Ihrer jeweiligen Lebenssituation an. Sind die Kinder aus dem Haus, wechseln Sie zum Beispiel in die kleinere Wohnung und vermieten den größeren Teil. Benötigen Sie im Alter Hilfe oder Pflege, ist auch hierfür Raum. Das erspart so manchen Umzug in eine fremde Wohnumgebung. Werten Sie vorhandene Bausubstanz auf, schont dies Ressourcen und bietet Ihnen sehr viel Flexibilität. Die Holzbau-Experten unterstützen Sie gern.

5 bewährte und effiziente Sanierungsbausteine

Sie wollen sich den Traum eines eigenen Familiendomizils erfüllen und sind schon lange auf der Suche nach einem passenden Bauplatz?

Attraktiv gelegene Grundstücke sind schwer zu finden. Neue Baugebiete werden – wenn überhaupt – meist am äußersten Stadtrand ausgewiesen. Wollen Sie zentral in Ihrer Wunschlage wohnen, bleibt Ihnen oft nur die Möglichkeit, eine Bestandsimmobilie zu kaufen.

Der Gesetzgeber fordert jedoch energieeffiziente Gebäude. Und was ist mit Ihren eigenen Wünschen an Ihr Traumhaus? Die Bauweise früherer Generationen ist selten zeitgemäß. Wir stellen Ihnen 5 interessante Sanierungsbausteine vor, mit denen Sie ein Haus aus dem letzten Jahrtausend individuell modernisieren können.

Mit der adäquaten Sanierung eines Bestandsgebäudes nutzen Sie vorhandene Ressourcen. Dies schont auch das Klima.Adobe Stock

1. Energetische Sanierung steht an erster Stelle

Mit einem energieeffizienten Haus reduzieren Sie Ihre Energiekosten und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Mit den richtigen Maßnahmen können Sie dies ebenso mit einem Bestandsgebäude realisieren. Wesentliche Punkte dabei sind die Wärmedämmung, Heizung und Lüftung sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien.

Um das Maximum an Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten Sie bei einer energetischen Sanierung auf das Zusammenspiel aller Maßnahmen achten. Einzelne, isolierte Aktionen wie der Austausch der Fenster ohne modernes Lüftungssystem kann zu Schimmelbildung innerhalb der Hauswände führen. Setzen Sie bei der Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen auf unsere Holzbau-Experten.

Grafik des Lüftungssystems
Wohn- und Schlafräume werden mit Frischluft versorgt (blau). In Küche, Bad und WC wird die verbrauchte Luft entnommen (rot). Die erwärmte Luft aus den Frischlufträumen wird durch die Flure (gelb) zu den Verbrauchsräumen geführt. Die Luft wird also zweimal das heißt energiesparend verwendet.hobacon GmbH & Co. KG

2. Durchatmen dank moderner Lüftung

Den heute geforderten niedrigen Energiebedarf Ihres Hauses erreichen Sie nur durch eine möglichst luftdichte Gebäudehülle. Dadurch ist die Luftwechselrate in Neubauten und sanierten Gebäuden heute zehnmal geringer als früher. Um verbrauchte Innenraumluft mit hohem CO2-Gehalt auszutauschen, müssten Sie dreimal täglich bei weit geöffneten Fenstern stoßlüften. Berufstätige können das kaum umsetzen.

Hier hilft eine Lüftungsanlage. Sie sorgt automatisch für den rechtzeitigen Wechsel von verbrauchter, geruchsbelasteter Raumluft. Dank Feinstaub- und Pollenfilter führt sie allergenarme Frischluft zu. Eine automatische Lüftung verhindert außerdem eine zu hohe Raumluftfeuchtigkeit, was Schimmelpilzbildung vorbeugt, und spart mit Wärmerückgewinnung und Bedarfsregelung Energie. Effektiv arbeiten Lüftungsanlagen aber nur in einem sehr gut abgedichteten Haus!

3. Die Holzrahmenbauweise bietet viele Vorteile

Die moderne Holzrahmenbauweise punktet auch bei der Sanierung von Altbestand. Ob Umbau, Anbau oder Aufstockung – mit Holz treffen Sie die richtige Wahl: Der natürliche Baustoff hat hervorragende Dämmeigenschaften, benötigt aber nur eine vergleichsweise geringe Außenwandstärke. Vieles kann präzise vorgefertigt und vor Ort trocken und schnell eingebaut werden.

Verwenden Sie bei der Renovierung ökologisch nachhaltiges Material. So verbessern Sie nicht nur die Ökobilanz Ihres Hauses, sondern schützen auch das Klima. Holz bindet CO2, andere Baustoffe verbrauchen insbesondere bei ihrer Herstellung und der Entsorgung viel Energie. Naturstoffe minimieren diese sogenannte graue Energie.

Holzrahmenbauweise
Mit einem Anbau in Holzrahmenbauweise können Sie das Bestandsgebäude individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.hobacon GmbH & Co. KG

4. Anbauten haben ein hohes Umnutzungspotenzial

Wenn das bestehende Gebäude zu klein ist, das Grundstück aber Entwicklungsmöglichkeiten bietet, ist ein flexibel nutzbarer Anbau eine gute Lösung. Unser Tipp: Planen Sie die Erweiterung so, dass sie für verschiedene Lebenssituationen und Bedürfnisse passt.

Ein angebautes Treppenhaus nach vorn bzw. zur Straße macht mehrere Etagen unabhängig voneinander zugänglich.

Bei einem Anbau nach hinten bzw. zum Garten entsteht mit verglasten Schiebetüren eine komfortable Übergangszone zwischen drinnen und draußen, die z.B. einen großzügigen Wohn- und Essbereich beherbergt.

Ein seitlicher Anbau mit separatem Zugang, kleiner Teeküche und Duschbad kann zunächst als Home-Office dienen und später als Gästehaus, barrierefreier Altersruhesitz oder Einliegerwohnung genutzt werden.

Dürfen Sie Ihr Grundstück nicht weiter bebauen, können Sie vielleicht mit einer Aufstockung des Hauses Platz schaffen.

Blick aus sommerlichem Naturgarten in einen gemütlichen Wintergarten
Eine großzügige Terrasse, idealerweise verglast, wird schnell zum neuen Lieblingsplatz für alle.Adobe Stock

5. Übergangsbereiche erweitern den Wohnraum

Noch mehr Lebensqualität für sich und Ihre Familie erreichen Sie durch clever durchdachte Übergangsbereiche zwischen drinnen und draußen. Echte Hingucker sind Veranden aus Holz oder überdachte Terrassen. Diese Freiluft-Wohnzimmer mit Blick ins Grüne können Sie auch an kühleren und regnerischen Tagen nutzen: für einen Schwatz mit dem Nachbarn, eine spontane Grillparty oder den Kindergeburtstag. Und bei Sonne spendet die Überdachung Schatten.

Eine besondere Komfortzone bietet ein Anbau aus Holz und Glas. Durch das Öffnen der großen verglasten Schiebetüren holen Sie den Garten ins Haus. Ist die Sonneneinstrahlung zu stark, hilft eine Markise. Bei regnerischem oder kühlem Wetter gewinnen Sie zusätzlichen Wohnraum, der als Essplatz oder lichtdurchfluteter Arbeitsplatz genutzt werden kann. Mitten in der Natur und doch im Warmen!