Feuchtevariable/feuchteadaptive Schichten werden heute in verschiedenen Konstruktionen verwendet. Ein erforderlicher rechnerischer Feuchteschutznachweis erfolgt nach DIN EN 15026 (numerische Simulationsverfahren). Verschiedene Normen fordern besondere Merkmale für nachweisfreie Konstruktionen.
In DIN 68 800-2 „Holzschutz“ werden für bestimmte nachweisfreie Konstruktionen feuchtevariable Schichten gefordert mit:

  • sd ≥ 3 m bei ≤ 45 % relativer Luftfeuchte und
  • 1,5 m ≤ sd ≤ 2,5 m bei 70 % relativer Luftfeuchte

Für die Schichten ist nach DIN 68800-2 ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) erforderlich.

In DIN 4108-3: 2018-10 „Klimabedingter Feuchteschutz“ werden für bestimmte nachweisfreie Konstruktionen feuchtevariable Schichten gefordert mit:

  • sd,feucht ≤ 0,5 m bei einer mittleren Umgebungsluftfeuchte von 90 % ±2 % und
  • 2,0 m ≤ sd, trocken ≤ 10,0 m bei einer mittleren Umgebungsluftfeuchte von 25 % ± 2 %

Sie reduzieren den Feuchteeintrag in die Konstruktion und werden auf der Raumseite eingebaut. Dampfbremsen können aus Bahnen, Platten oder Putzen hergestellt werden. Im Holzbau haben sich Dampfbremsen mit einem sd-Wert von 2,0 m bis 5,0 m bewährt. Dies gilt für Bauteile, die außen diffusionsoffen mit einem sd-Wert bis 0,3 m abgedeckt sind (Unterdeckung). Zwischen Dampfbremse und Unterdeckung ist der Konstruktionsraum vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt (keine Luftschicht!).
Als Faustregel gilt: die innere dampfbremsende Schicht sollte ca. zehnmal diffusionsdichter (sd-Wert höher) sein als die äußere Schicht des Bauteils. Als Unterdeckung auf der Außenseite haben sich die Holzfaserdämmplatten bestens bewährt. Hinterlüftete Fassaden bleiben in dieser Betrachtung unberücksichtigt.

Das Wort Dampfsperre wird als Begriff in den einschlägigen Normen nicht definiert. Bei den üblichen Konstruktionen des Holzbaus ist immer wieder fälschlicherweise von Dampfsperren die Rede. Gemeint sind allerdings Dampfbremsen mit einem begrenzten sd-Wert.